ZfIR 2016, 585

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrecht BGB § 546a Abs. 1132. Bemessen der Nutzungsentschädigung im Fall des Vorenthaltens der Gewerbemieträume ausschließlich anhand der Mieten vergleichbarer Mietobjekte BGB§ 546a OLG Celle, Urt. v. 10.03.2016 – 2 U 128/15 (rechtskräftig; LG Lüneburg)OLG CelleUrt.10.3.20162 U 128/15rechtskräftigLG Lüneburg

Leitsatz des Gerichts:

Dem Vermieter steht als Nutzungsentschädigung bei einer Vorenthaltung der vermieteten Gewerberäume wahlweise neben dem Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Miete kein Anspruch auf Zahlung einer höheren angemessenen Miete zu. Vielmehr kann eine höhere Nutzungsentschädigung nur verlangt werden, wenn sie sich aus dem Vergleich mit derjenigen Miete ergibt, die in der Gemeinde für tatsächlich vorhandene ZfIR 2016, 586Räume vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage üblicherweise gezahlt wird.

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