ZfIR 2015, 622

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG § 43 Nr. 1; ZPO § 522 Abs. 1135. Keine Berufungsverwerfung durch das sachlich unzuständige Gericht für Wohnungseigentumssachen nach form- und fristgerecht eingelegter Berufung beim zuständigen Gericht für allgemeine ZivilsachenWEG§ 43ZPO§ 522BGH, Beschl. v. 11.06.2015 – V ZB 34/13 (LG Frankfurt/M; LG Wiesbaden)BGHBeschl.11.6.2015V ZB 34/13LG Frankfurt/M; LG Wiesbaden

Leitsätze der Redaktion:

1. Streiten die Parteien einer Wohnungseigentümergemeinschaft in wessen Sondereigentum ein Teil eines Kellerraums steht, ist dies ein Streit über sachenrechtliche Grundlagen der Wohnungseigentümergemeinschaft; dies gehört nicht zu den Wohnungseigentumssachen nach § 43 Nr. 1 WEG; es handelt sich vielmehr um eine allgemeine Zivilsache.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell