ZfIR 2015, 621

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGBO § 53 Abs. 1; ZPO §§ 724, 726, 751 Abs. 1, § 867 Abs. 1133. Prüfung eines im Titel genannten Fälligkeitstermins durch das Grundbuchamt vor Eintragung einer Zwangshypothek auch nach bereits erteilter VollstreckungsklauselGBO§ 53ZPO§ 724ZPO§ 726ZPO§ 751ZPO§ 867OLG München, Beschl. v. 17.07.2015 – 34 Wx 199/15 (AG München)OLG MünchenBeschl.17.7.201534 Wx 199/15AG München

Leitsätze des Gerichts:

1. Im Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek hat das Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan bei einer im vorgelegten Titel enthaltenen Ratenzahlungs- und Verfallklausel, auch wenn eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt ist, den Ablauf des Kalendertags als Bedingung für den Vollstreckungsbeginn selbständig zu prüfen.

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