ZfIR 2014, A 5

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Neuerung bei Ökostrom-Förderung

Eigenstromverbraucher müssen ab dem 1.8.2014 eine Ökostrom-Umlage zahlen. Dies gilt nicht bei Kleinanlagen bis zehn Kilowatt, soweit die selbst verbrauchte Strommenge zehn Megawattstunden im Jahr nicht überschreitet. Damit sind private Eigentümer mit Fotovoltaikanlagen in der Regel nicht betroffen. Ebenso ausgenommen sind alle Bestandsanlagen, die vor dem 1.8.2014 in Betrieb gegangen sind. Die Befreiung von der Ökostrom-Umlage gilt auch für Modernisierungen und Ersatzinvestitionen, wenn die installierte Leistung um höchstens 30 % steigt.
Selbst erzeugter Strom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird, wird weiterhin in der Höhe vergütet, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme galt. Für ab dem 1.8.2014 in Betrieb gehende Kleinanlagen auf Wohnhäusern sind dies 12,75 Cent je Kilowattstunde. Für Anlagen, die später in Betrieb gehen, reduziert sich die Vergütung nach und nach – ab September 2014 beispielsweise auf 12,69 Cent je Kilowattstunde.
(Quelle: Pressemitteilung Haus & Grund vom 31.7.2014)

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