ZfIR 2014, 612

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2; ZVG §§ 97, 23140. Keine Neufestsetzung des Verkehrswerts bei vom Gläubiger nicht genehmigter Teilung des beschlagnahmten Grundstücks durch den SchuldnerBGH, Beschl. v. 05.06.2014 – V ZB 16/14 (LG Bielefeld)BGHBeschl.5.6.2014V ZB 16/14LG Bielefeld

Leitsätze des Gerichts:

1. Erteilt das Vollstreckungsgericht den Zuschlag und weist das Beschwerdegericht die dagegen gerichtete Beschwerde zurück, kann nur der Beschwerdeführer die zugelassene Rechtsbeschwerde einlegen, nicht aber ein anderer Beteiligter i. S. v. § 9 ZVG, der von seinem Beschwerderecht keinen Gebrauch gemacht hat.

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