ZfIR 2014, 612

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Rechtsprechung in LeitsätzenBau-, Boden- und UmweltrechtBauGB § 154 Abs. 3 Satz 1139. Entstehen sanierungsrechtlicher Ausgleichsabgabe (nur) nach förmlicher Aufhebung der Sanierungssatzung unter Berücksichtigung des Gebots der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeitBVerwG, Urt. v. 20.03.2014 – BVerwG 4 C 12.13 (OVG Münster)BVerwGUrt.20.3.2014BVerwG 4 C 12.13OVG Münster

Leitsätze der Redaktion:

1. Die vierjährige Frist zur Festsetzung der sanierungsrechtlichen Ausgleichsabgabe gegenüber einem Wohnungseigentümer beginnt erst mit Ablauf des Jahres zu laufen, in dem die Sanierungssatzung rechtsförmlich aufgehoben worden ist.

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