ZfIR 2014, 612

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGBO §§ 29, 32136. Nachweis der Vertretungsmacht eines director oder associate director einer englischen Ltd. Company durch englischen Notar bei deren Bewilligung zur Löschung einer GrundschuldOLG Nürnberg, Beschl. v. 25.03.2014 – 15 W 381/14 (AG Ansbach)OLG NürnbergBeschl.25.3.201415 W 381/14AG Ansbach

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Vertretungsmacht des director oder associate director einer englischen Limited Company kann gegenüber dem Grundbuchamt durch die Bescheinigung eines englischen Notars nachgewiesen werden, der das Bestehen der Gesellschaft und die Vertretungsmacht nach Einsicht in das englische Handelsregister und die dort befindlichen Unterlagen (Memorandum, Articles of association und Protokollbuch) bestätigt.

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