ZfIR 2014, 611

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 550; ZPO § 178 Abs. 1 Satz 2133. Erfüllung der Schriftformvoraussetzungen durch (nachträgliche) Änderungsvereinbarung unter Bezugnahme auf erste Mietvertragsurkunde/Zur Zustellung bei GeschäftsräumenKG, Beschl. v. 02.06.2014 – 8 U 179/13 (LG Berlin)KGBeschl.2.6.20148 U 179/13LG Berlin

Leitsätze:

1. Die Schriftform des Mietvertrags ist gewahrt, wenn die Voraussetzungen in der Änderungsvereinbarung gemeinsam mit der in Bezug genommenen ursprünglichen Vertragsurkunde erfüllt werden.

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