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BGH: Richterwechsel im XII. Senat – Gewerberaummietrecht
Richterin am BGH Dr. Birgit Vézina trat mit Ablauf des Monats Juli 2013 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand. Sie gehörte seit 2001 dem für das Familienrecht und das Gewerberaummietrecht zuständigen XII. Zivilsenat an. Das besondere Interesse von Frau Dr. Vézina galt dem Recht der Gewerberaummiete. Im Nachgang hierzu wurde dem XII. Senat der zum Richter am BGH ernannte Hartmut Guhling (44) zugewiesen. Guhlig war zuvor seit September 2009 als Richter am OLG Bamberg tätig.
(Quelle: Pressemitteilungen des BGH Nr. 132/2013 vom 31.7.2013 sowie Nr. 133/2013 vom 1.8.2013)