ZfIR 2013, 607

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1; WEG § 46 Abs. 1135. Nennbetrag der Zahlungsansprüche eines Wohnungseigentümers als maßgebliche Beschwer nach Ungültigerklärung der diese ablehnenden MehrheitsbeschlussesBGH, Beschl. v. 19.06.2013 – V ZB 182/12 (LG Stuttgart)BGHBeschl.19.6.2013V ZB 182/12LG Stuttgart

Leitsatz des Gerichts:

Wird ein Mehrheitsbeschluss für ungültig erklärt, der Zahlungsansprüche eines Wohnungseigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft verneint, ist der Nennbetrag dieser Ansprüche maßgeblich für die Beschwer der übrigen Wohnungseigentümer.

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