ZfIR 2013, 606

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 311 Abs. 2, § 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1, § 305c Abs. 2; AGBG § 5132. Keine Täuschung über Vertriebsprovision bei vom Vermittler vorgelegter Zahlungsprovision – in Abgrenzung zum Objekt- und FinanzvermittlungsauftragOLG Karlsruhe, Urt. v. 04.06.2013 – 17 U 186/12 (LG Karlsruhe)OLG KarlsruheUrt.4.6.201317 U 186/12LG Karlsruhe

Leitsätze des Gerichts:

1. Eine dem Erwerber von Wohnungseigentum im Vorfeld vom Vermittler vorgelegte, formularmäßige (bloße) Zahlungsanweisung an den Notar, aus dem Geldbetrag (= Darlehensvaluta der vorfinanzierenden Bank), der auf dem Notaranderkonto eingeht (. . .), „nachfolgend aufgeführte Beträge“ zu seinen Lasten und auf seine Rechnung „an die aufgeführten Emfpänger“ weiterzuleiten, kann – auch unter Berücksichtigung der Unklarheitenregel des § 5 AGBG (heute § 305c Abs. 2 BGB) – nicht als abschließende Mitteilung der vom Vertrieb insgesamt erwarteten Provision (Außen- und Innenprovision) verstanden werden.

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