ZfIR 2013, 606

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtZPO §§ 592, 597 Abs. 2; BGB § 363131. Nachweis der Erfüllung trotz Vorbehalt wegen Mängeln des Mietobjekts bei Geltendmachung von Mietrückständen im UrkundsprozessBGH, Urt. v. 12.06.2013 – XII ZR 50/12 (OLG Köln)BGHUrt.12.6.2013XII ZR 50/12OLG Köln

Leitsatz des Gerichts:

Behält sich der Mieter bei der Annahme der Mietsache seine Rechte wegen eines Mangels vor, ist eine spätere Klage auf Zahlung von rückständiger Miete im Urkundenprozess nur dann statthaft, wenn unstreitig ist oder der Vermieter urkundlich beweisen kann, dass der Mieter trotz des erklärten Vorbehalts die Mietsache als Erfüllung angenommen hat.

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