ZfIR 2013, 591

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZFIR2013RechtsprechungSachen- und GrundbuchrechtBGB § 197 Abs. 1 Nr. 3Analoge Anwendung zivilrechtlicher 30-jähriger Verjährungsfrist bei bestandskräftig festgestellem RestitutionsbescheidBGB§ 197BGH, Urt. v. 12.04.2013 – V ZR 203/11 (KG)BGHUrt.12.4.2013V ZR 203/11KG

Leitsatz des Gerichts:

Durch Restitutionsbescheid bestandskräftig festgestellte Ansprüche nach § 6 Abs. 6a Satz 4 und 5 VermG a.F. (= § 6 Abs. 6a Satz 3 und 4 VermG) verjähren entsprechend § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB in 30 Jahren.

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