ZfIR 2012, A 9

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Schrottimmobilien: Mitternachtsnotar verhaftet

Ein 51-jähriger Berliner Notar wurde wegen des Vorwurfs bandenmäßigen, gewerbsmäßigen Betrugs in 18 Fällen verhaftet. Ihm wird ihm vorgeworfen, „absprachegemäß“ als so genannter „Mitternachtsnotar“ jederzeit erreichbar gewesen zu sein, um betrügerische Anlagegeschäfte kurzfristig und jederzeit beurkunden zu können.
Bereits am 13.6.2012 hatte die 36. Große Strafkammer des LG Berlin in diesem Zusammenhang neun Angeklagte Immobilienhändler zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren verurteilt, weil sie Immobilien unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zu überhöhten Preisen an Privatpersonen verkauft hätten (LG Berlin, Urt. v. 13.6.2012 – (536) 4 Wi Js 2/08 (8/11)). Die Angeklagten sollen in einer Vielzahl von Fällen geschäftlich unerfahrenen Personen Kaufverträge für überteuerte fremdgenutzte Immobilien vermittelt haben. Dabei sei den Geschädigten stets zunächst nur eine Geldanlage bzw. ein Steuersparmodell angepriesen worden. Erst im weiteren Verlauf der geschäftlichen Beziehungen seien die Geschädigten dann damit konfrontiert worden, dass die Geldanlage im Kauf einer Immobilie bestehen solle. Teilweise sei dies sogar erst bei kurzfristig zu später Stunde anberaumten Notarterminen offenbar geworden. Stets hätten die Angeklagten dabei völlig unrealistische Angaben über Erträge, monatliche Belastungen und Steuersparmöglichkeiten gemacht.
Das LG Berlin wies im Rahmen der Urteilsbegründung darauf hin, dass das Vorgehen der Angeklagten ohne das fragwürdige Verhalten der beteiligten Notare nicht möglich gewesen wäre.
(Quelle: Immobilienzeitung – IZ vom 26.7.2012, S. 24 und Pressemitteilung des KG Berlin Nr. 36/2012 vom 13.6.2012)
Anm. d. Red.: S. auch Beitrag von Herbert Grziwotz, Vom Mitternachts- zum Sonntagsnotar, ZfIR 2009, 627.

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