ZfIR 2012, 609

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZPO § 727; ZVG § 152 Abs. 1, § 93 Abs. 1139. Keine Umschreibung des vom Zwangsverwalter erwirkten Räumungstitels auf den ErwerberBGH, Beschl. v. 14.06.2012 – VII ZB 48/10 (LG Berlin)BGHBeschl.14.6.2012VII ZB 48/10LG Berlin

Leitsatz des Gerichts:

Der Ersteher eines Grundstücks, das nach vorangegangener Zwangsverwaltung zwangsversteigert worden ist, ist nicht Rechtsnachfolger des früheren Zwangsverwalters. Hat der Verwalter gegen einen Mieter einen Titel auf Räumung und Herausgabe des der Beschlagnahme unterliegenden Mietobjekts erstritten, kann der Ersteher die Erteilung einer auf ihn lautenden vollstreckbaren Ausfertigung dieses Titels gem. § 727 ZPO jedenfalls nach der Beendigung der Zwangsverwaltung nicht verlangen.

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