ZfIR 2012, 609

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrechtGrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, §§ 8, 9137. Einheitlicher Erwerbsgegenstand von Grundstück und saniertem Gebäude auch bei Abschluss des (geänderten) Generalübernehmervertrags 19 Monate nach dem KaufvertragBFH, Urt. v. 28.03.2012 – II R 57/10 (FG Stuttgart)BFHUrt.28.3.2012II R 57/10FG Stuttgart

Leitsätze des Gerichts:

1. Das Vorliegen eines einheitlichen Erwerbsgegenstands wird indiziert, wenn der Veräußerer aufgrund einer in bautechnischer und finanzieller Hinsicht konkreten und bis (annähernd) zur Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem im Wesentlichen feststehenden Preis anbietet und der Erwerber dieses Angebot annimmt. Dies gilt auch, wenn das Angebot nach Abschluss des Kaufvertrags unwesentlich geändert wird.

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