ZfIR 2012, 608

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBGB §§ 163, 873, 874; GBO § 22 Abs. 1, § 44 Abs. 2, § 53 Abs. 1134. Löschung der Vormerkung nach Tod des Berechtigten bei Befristung der Sicherungswirkung auf dessen LebenszeitOLG München, Beschl. v. 11.06.2012 – 34 Wx 115/12 (AG München)OLG MünchenBeschl.11.6.201234 Wx 115/12AG München

Leitsätze des Gerichts:

1. Wird nur ein befristetes Recht (hier: Rückauflassungsvormerkung) zur Eintragung bewilligt, ist die Befristung (Tod des Berechtigten) selbst in den Eintragungsvermerk aufzunehmen; eine Bezugnahme ist unzulässig. Wenn wegen fehlender Aufnahme der Befristung in den Eintragungsvermerk ein unbefristetes Recht in das Grundbuch eingetragen ist, entsteht materiell-rechtlich lediglich ein befristetes Recht.

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