ZfIR 2012, 608

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 551131. Keine Aufrechnung mit mietfremden Ansprüchen gegen Rückgewähr der Kaution auch nach Beendigung des MietverhältnissesBGH, Urt. v. 11.07.2012 – VIII ZR 36/12 (LG Berlin)BGHUrt.11.7.2012VIII ZR 36/12LG Berlin

Leitsatz des Gerichts:

Mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung ist dem Treuhandcharakter der Mietkaution ein stillschweigendes Aufrechnungsverbot im Hinblick auf Forderungen zu entnehmen, die nicht aus dem Mietverhältnis stammen. Mit derartigen Forderungen kann der Vermieter gegenüber dem Anspruch des Mieters auf Kautionsrückzahlung auch dann nicht aufrechnen, wenn die Kaution am Ende des Mietverhältnisses nicht für Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis benötigt wird.

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