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Gesetzgebung: Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
Die Bundesregierung äußerte sich in einer Unterrichtung (17/6645) zur Stellungnahme des Bundesrates bezüglich des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts (17/6052). Die Vorschläge des Bundesrates nimmt die Bundesregierung teils an, teils lehnt sie diese ab. Unter anderem wird die Regierung der Bitte des Bundesrats nachkommen, Unternehmen hinsichtlich ihrer „Informationspflichten beim künftigen Erlass von Rechtsverordnungen auf Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes“ zu überprüfen.
Der Bundesrat hatte in dem Gesetzentwurf vom 15.4.2011 (Drucks. 216/11), mit dem die Bundesregierung die Europäische Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht umsetzen und das deutsche Abfallrecht fortentwickeln will, erheblichen Nachbesserungsbedarf gesehen. In seiner umfang- und detailreichen Stellungnahme vom 27.5.2011 mahnte er neben redaktionellen, klarstellenden und konkretisierenden Änderungen in mehreren Punkten auch die Einhaltung Europäischen Rechts an.
Zudem wollen die Länder gewerbliche Sammlungen von Abfällen auf Fälle beschränken, in denen private Haushalte ihren verwertbaren Müll auf freiwilliger Basis ohne dauerhafte vertragliche Bindung unentgeltlich zur Verfügung stellen. Den im Gesetzentwurf vorgesehenen Zwang zur Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne lehnen die Länder ab. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sollten selbst entscheiden können, ob sie jeden Haushalt mit einer Wertstofftonne ausstatten oder Wertstoffe über andere Systeme erfassen. Der Bundesrat forderte außerdem eine Überarbeitung zur Vermeidung zusätzlicher Belastungen und Kostenrisiken für Länder und Kommunen.
(Quelle: Pressemitteilung des Bundesrates Nr. 77/2011 vom 27.5.2011 und hib Nr. 313 vom 2.8.2011)