ZfIR 2011, A 4

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011Aktuell

Bund: Privatisierung der TLG IMMOBILIEN GmbH

Das Bundesfinanzministerium (BMF) entschied, die TLG IMMOBILIEN GmbH, Berlin, zu veräußern.
Die TLG IMMOBILIEN ist mit einem aktuellen Verkehrswert ihrer Immobilien von 1,76 Mrd. € und einem Eigenkapital von gut 1 Mrd. € eines der führenden und zugleich erfolgreichsten ostdeutschen Immobilienunternehmen. Alleingesellschafterin ist seit 1995 die Bundesrepublik Deutschland. Im Geschäftsjahr 2010 hat die TLG IMMOBILIEN einen Gewinn von 20 Mio. € nach Steuern (22 Mio. € vor Steuern) erzielt. Damit erzielte die TLG IMMOBILIEN bereits im neunten Jahr in Folge ein Jahresergebnis im positiven zweistelligen Millionenbereich.
Die nunmehr geplante Veräußerung des Bundesunternehmens knüpft an den ersten Anlauf aus dem Jahr 2008 an. Dieser wurde auf Grund der damals beginnenden Finanzkrise abgebrochen. Angesichts des gegenwärtig sehr positiven Wirtschafts- und ImmobilienumfeldsZfIR 2011, A 5in Deutschland und des Umstands, dass die TLG IMMOBILIEN zusätzlich gestärkt aus der Finanz- und Wirtschaftskrise hervorgegangen ist, erwartet das BMF, einen guten Verkaufspreis erzielen zu können.
Bis zum Beginn der Verkaufsverhandlungen soll das Wohnimmobilienportfolio der TLG IMMOBILIEN in eine neue Tochtergesellschaft (TLG WOHNEN) übertragen werden. Auf diese Weise soll ein getrennter Verkauf der TLG WOHNEN und der TLG IMMOBILIEN ermöglicht werden. Das BMF verspricht sich hiervon eine Erweiterung des Kreises der Bieter und damit eine zusätzliche Erhöhung des Wettbewerbs.
Die TLG IMMOBILIEN ist ein aktiver Portfoliomanager und verfügt derzeit über rd. 1 150 eigene Immobilien. Zu ihrem Immobilienportfolio gehören u. a. ca. 11 500 Wohneinheiten, ca. 270 Einzelhandelsimmobilien, 75 Bürogebäude, Hotels und Seniorenheime.
Das BMF wird die Privatisierung voraussichtlich Anfang 2012 europaweit ausschreiben.
(Quelle: Pressemitteilung des BMF Nr. 26/2011 vom 12.07.2011)

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