ZfIR 2010, 600

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG § 149140. Zahlung einer Entschädigung für Nutzung unentbehrlicher RäumeAG Halle, Urt. v. 21.01.2010 – 93 C 2.365/09AG HalleUrt.21.1.201093 C 2.365/09

Leitsatz des Einsenders:

1. Der Schuldner hat für die Nutzung von Räumen, die über den engen Schutzzweck des § 149 Abs. 1 ZVG (unentbehrlich Räume für sich und seinen Hausstand) hinausgehend eine Nutzungsentschädigung zu zahlen.
2. Der Schuldner hat sich an den Verbrauchs- und Betriebskosten für die Nutzung der ihm überlassenen, unentbehrlichen Räume zu beteiligen und hat darauf Vorleistungen zu leisten.
Mitgeteilt von Gerhard Schmidberger

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