ZfIR 2010, 576

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010RechtsprechungVertragsrechtBGB § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2Prospekthaftung bei geschlossenen Immobilienfonds („Gehag“)BGB§ 280BGB§ 311BGH, Urt. v. 22.03.2010 – II ZR 66/08 (KG)BGHUrt.22.3.2010II ZR 66/08KG

Leitsatz des Gerichts:

Wird in dem Emissionsprospekt eines geschlossenen Immobilienfonds erklärt, eine Anschlussförderung nach Ablauf der 15-jährigen Grundförderung gemäß den einschlägigen Berliner Wohnungsbauförderungsbestimmungen werde „gewährt“, obwohl darauf kein Rechtsanspruch bestand, sondern lediglich nach der bisherigen Verwaltungspraxis damit zu rechnen war, ist das ein zur Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss führender Prospektfehler.

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