ZfIR 2009, 611

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 154 Abs. 1 Satz 2, § 280 Abs. 1 Satz 1, § 539 Abs. 2, § 823 Abs. 1133. Punktuation statt Mietvertrag bei schriftlicher Vereinbarung der Parteien über vorgesehenen befristeten Gewerbemietvertrag aber fehlender MietvertragsurkundeOLG Brandenburg, Urt. v. 25.03.2009 – 3 U 172/07 (LG Frankfurt/O.)OLG BrandenburgUrt.25.3.20093 U 172/07LG Frankfurt/O.

Leitsätze des Gerichts:

1. Bei der Auslegung schriftlich fixierter Vereinbarungen über die Anmietung eines Objekts unter der Frage, ob diese über eine so genannte Punktation i. S. v. § 154 Abs. 1 Satz 2 BGB hinausgehen, spricht für den Fall, dass die Beteiligten eine Befristung des Mietverhältnisses auf sieben Jahre vorgesehen haben, schon eine tatsächliche Vermutung dafür, dass jedenfalls vor Ausfertigung und Unterzeichnung einer im Geschäftsverkehr gebräuchlichen Mietvertragsurkunde noch keine rechtliche Bindung bestehen soll (Rz. 19).

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