ZfIR 2009, 610

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 138 Abs. 1131. Krasse finanzielle Überforderung des für Immobiliendarlehen mithaftenden Lebenspartners trotz Grundschuldbestellung über DarlehenssummeBGH, Urt. v. 16.06.2009 – XI ZR 539/07 (OLG Frankfurt/M.)BGHUrt.16.6.2009XI ZR 539/07OLG Frankfurt/M.

Leitsätze des Gerichts:

1. Eine anderweitige Sicherheit schließt die Sittenwidrigkeit von Bürgschaften oder Mithaftungsübernahmen finanziell krass überforderter Ehepartner bzw. Lebenspartner für eine Darlehensschuld des anderen Teils nur dann aus, wenn gewährleistet ist, dass den Betroffenen allenfalls eine seine Finanzkraft nicht übersteigende „Ausfallhaftung“ trifft.

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