ZfIR 2008, 587

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2008 Rechtsprechung in Leitsätzen Sachen- und Grundbuchrecht BGB §§ 894, 985; MauerG §§ 1 Abs. 1, 2135. Vorrang spezialgesetzlicher Regelungen zur Rückübertragung von durch DDR-Regime enteigneten Grundstücken BGB§ 894 BGB§ 985 MauerG§ 1 BGH, Urt. v. 07.03.2008 – V ZR 89/07 (OLG Brandenburg)BGHUrt.7.3.2008V ZR 89/07OLG Brandenburg

Leitsatz des Gerichts:

Die Geltendmachung der allgemeinen zivilrechtlichen Ansprüche auf Grundbuchberichtigung (§ 894 BGB) und Herausgabe (§ 985 BGB) ist für die ehemaligen Mauer- und Grenzgrundstücke (§ 1 Abs. 1 MauerG) auf Grund der Art. 19, 41 Einigungsvertrag ausgeschlossen, nach denen staatliche Zugriffe auf Vermögensgegenstände, die in der Rechtswirklichkeit der DDR als wirksam, jedenfalls als unumkehrbar angesehen wurden, nur auf Grund eines besonderen Gesetzes rückgängig zu machen sind. § 2 Abs. 1 MauerG enthält deshalb eine abschließende Sonderregelung für die Rückübertragung dieser Grundstücke, unabhängig davon, ob diese durch Verwaltungsakt oder auf Grund eines mit dem Staat abgeschlossenen Kaufvertrags in Volkseigentum überführt wurden.

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