ZfIR 2008, 587

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2008 Rechtsprechung in Leitsätzen Vertragsrecht BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2131. Dreijährige Verjährungsfrist für Rückforderung von gezahltem Werklohn bei Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen per 1. 1. 2002 BGB§ 199 BGH, Urt. v. 08.05.2008 – VII ZR 106/07 (OLG Düsseldorf)BGHUrt.8.5.2008VII ZR 106/07OLG Düsseldorf

Leitsatz des Gerichts:

Macht ein Besteller im Rahmen eines Werkvertrages Rückforderungsansprüche wegen einer überhöhten Schlussrechnung geltend, so sind die subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB in der Regel erfüllt, wenn er das Leistungsverzeichnis, die Aufmaße und die Schlussrechnung kennt und aus diesen eine vertragswidrige Abrechnung und Masseermittlung ohne weiteres ersichtlich sind.

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