RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2020
Aktuell
VG Trier: Zulässige Hotelerweiterung
Das Verwaltungsgericht Trier (VG Trier) wies die Nachbarklage gegen eine erteilte Baugenehmigung zur Erweiterung eines Hotels ab (VG Trier, Urteil vom 24. 6. 2020 – 5 K 429/20.TR). Die Kläger sind Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten, im Geltungsbereich eines Bebauungsplans belegenen Grundstücks, das an ein bestehendes Hotel mit derzeit 12 Zimmern sowie Gastronomiebereich angrenzt. Im Mai 2019 erteilte der Landkreis unter teilweiser Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans eine Baugenehmigung zur Erweiterung des Hotelgebäudes. Die Kläger machen zur Begründung im Wesentlichen geltend, der Hotelanbau nehme ihrem Grundstück das Sonnenlicht und ihnen die Aussicht. Das Gericht wies die Klage nun ab und führte zur Begründung aus, dass die Baugenehmigung nicht gegen nachbarschützende Vorschriften oder das nachbarrechtliche Gebot der Rücksichtnahme verstoße.
(PM VG Trier Nr. 29/2020 v. 22. 7. 2020)