ZfIR 2020, 555

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 Rechtsprechung in LeitsätzenBau-, Boden- und UmweltrechtBauGB § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; BGB §§ 195, 199 Abs. 1, §§ 203, 204 Abs. 1 Nr. 1126. Dreijährige Verjährungsfrist des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs als Leistungskondiktion (hier: Rückabwicklung Erschließungsvertrag) BauGB§ 11 BGB§ 195 BGB§ 199 BGB§ 203 BGB§ 204 BVerwG, Urt. v. 27.11.2019 – BVerwG 9 C 5.18 (OVG Bautzen) +BVerwGUrt.27.11.2019BVerwG 9 C 5.18OVG Bautzen

Leitsatz des Gerichts:

Ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, der als Leistungskondiktion auf die Rückabwicklung eines für nichtig gehaltenen Erschließungsvertrags gerichtet ist, unterliegt grundsätzlich der dreijährigen kenntnisabhängigen Verjährung analog §§ 195, 199 Abs. 1 BGB.

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