ZfIR 2020, 555

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG § 16 Abs. 2, 4125. Auslegung einer in Teilungserklärung enthaltenen Regelung zur Kostentragung bei Untergemeinschaften WEG§ 16 BGH, Beschl. v. 26.06.2020 – V ZR 199/19 (LG Dresden)BGHBeschl.26.6.2020V ZR 199/19LG Dresden

Leitsatz der Redaktion:

Bei der in einer Teilungserklärung enthaltenen Regelung, wonach eine Gesamtanlage in fünf selbstständige Gemeinschaften aufgeteilt wird und auch die Kosten der laufenden Lasten, späterer Instandsetzungsmaßnahmen und die Instandhaltungsrücklage entsprechend der jeweiligen Verwaltungseinheit zu teilen und zuzuordnen sind, ist für die Frage, welche Kosten von der Untergemeinschaft – und nicht von der gesamten Wohnungseigentumsgemeinschaft – zu tragen sind, ein rein zeitliches Verständnis anzunehmen, nach dem es allein darauf ankommt, ob die Kosten später entstehen, also nicht – wie die ursprüngliche Errichtung oder Sanierung – mit der Gegenleistung für den Erwerb der jeweiligen Einheit abgegolten sind.

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