RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2019
Aktuell
Schadstoffe in Bodenbelägen – Rechtsmittel zum EuGH eingelegt
Die Bundesregierung hat Rechtsmittel gegen das Urteil des Europäischen Gerichts (EuG) vom 10. 4. 2019 (Rechtssache T-229/17) eingelegt. Damit muss sich nun der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit der Frage beschäftigen, ob die Mitgliedstaaten im Falle von europäisch lückenhaft geregelten Bauprodukten Regelungen zum Gesundheitsschutz treffen dürfen. Deutschland macht geltend, dass für Innenräume vorgesehene Bodenbeläge weiterhin auf schädliche Emissionen getestet werden müssen, solange die entsprechenden europäischen Normen diesen Bereich nicht abdecken.
In der gegen die Europäische Kommission gerichteten Klage geht es darum zu verhindern, dass gefährliche Stoffe aus Bodenbelägen emittieren. Das EuG hatte die – von Finnland unterstützte – deutsche Klage abgewiesen. Der Rechtsstreit betrifft etliche weitere Bauprodukte und hat grundsätzliche Bedeutung in Bezug auf die Frage des Verhältnisses von EU-Binnenmarkt und Bauwerkssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz.
(PM BMI v. 20. 6. 2019)