ZfIR 2019, A 3

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2019 Aktuell

Schadstoffe in Bodenbelägen – Rechtsmittel zum EuGH eingelegt

Die Bundesregierung hat Rechtsmittel gegen das Urteil des Europäischen Gerichts (EuG) vom 10. 4. 2019 (Rechtssache T-229/17) eingelegt. Damit muss sich nun der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit der Frage beschäftigen, ob die Mitgliedstaaten im Falle von europäisch lückenhaft geregelten Bauprodukten Regelungen zum Gesundheitsschutz treffen dürfen. Deutschland macht geltend, dass für Innenräume vorgesehene Bodenbeläge weiterhin auf schädliche Emissionen getestet werden müssen, solange die entsprechenden europäischen Normen diesen Bereich nicht abdecken.
In der gegen die Europäische Kommission gerichteten Klage geht es darum zu verhindern, dass gefährliche Stoffe aus Bodenbelägen emittieren. Das EuG hatte die – von Finnland unterstützte – deutsche Klage abgewiesen. Der Rechtsstreit betrifft etliche weitere Bauprodukte und hat grundsätzliche Bedeutung in Bezug auf die Frage des Verhältnisses von EU-Binnenmarkt und Bauwerkssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz.
(PM BMI v. 20. 6. 2019)

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