RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2019
Aktuell
VG Berlin: Kein Wohngeld bei Vermögen von 115.000 €
Bei einem Vermögen von 115.000 € besteht nach einem Urteil des VG Berlin kein Anspruch auf Wohngeld (VG Berlin, Urt. v. 21. 5. 2019 – VG 21 K 901.18). Der 78 Jahre alte Kläger beantragte Anfang 2018 in Berlin die Bewilligung von Wohngeld für sich und seine 75 Jahre alte Ehefrau. Hierzu gab er an, nur über geringe Renten und Kapitaleinkünfte sowie ein Bankvermögen i. H.v. rund 115.000 € zu verfügen. Das Wohngeldamt lehnte den Antrag ab, weil die nach den Verwaltungsvorschriften des Bundes vorgesehene Vermögensgrenze von 90.000 € überschritten sei. Nach dem Wohngeldgesetz des Bundes besteht kein Wohngeldanspruch, „soweit die Inanspruchnahme von Wohngeld missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens“. Mit der Klage machte der Kläger einen höhere Vermögensfreigrenze geltend. Wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde die Berufung zum OVG zugelassen.
(PM VG Berlin Nr. 16/2019 v. 11. 6. 2019)