ZfIR 2019, 547

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2019 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGVO § 7 Abs. 2124. Pflicht des Erwerbers eines staatlich verwalteten Grundstücks zur Rückübertragung nach bestandskräftiger Aufhebung der Grundstücksverkehrsgenehmigung GVO§ 7 BGH, Urt. v. 22.02.2019 – V ZR 225/17 (OLG Brandenburg)BGHUrt.22.2.2019V ZR 225/17OLG Brandenburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Regelung in § 7 Abs. 2 Satz 1 und 2 GVO gilt für den Fall der bestandskräftigen Aufhebung der Grundstücksverkehrsgenehmigung für die Veräußerung eines staatlich verwalteten Grundstücks mit der Maßgabe entsprechend, dass die Rückübertragung an den bisherigen Eigentümer des staatlich verwalteten Grundstücks zu erfolgen hat; der dem Erwerber hierdurch entstehende Schaden ist ihm jedoch von dem staatlichen Verwalter zu ersetzen.
2. Die Rückübereignungspflicht des Erwerbers eines staatlich verwalteten Grundstücks analog § 7 Abs. 2 Satz 1 GVO lebt wieder auf, wenn er das Grundstück nach dessen Weiterveräußerung zurückerwirbt.

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