RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2018
Aktuell
BVerfG: Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen
Die Rundfunkbeitragspflicht ist im privaten und im nicht privaten Bereich im Wesentlichen mit der Verfassung vereinbar. Mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar ist allerdings, dass auch für Zweitwohnungen ein Rundfunkbeitrag zu leisten ist. Dies entschied der Erste Senat des BVerfG mit Urteil auf die Verfassungsbeschwerden dreier beitragspflichtiger Bürger und eines Unternehmens hin und erklärte die gesetzlichen Bestimmungen zur Beitragspflicht für Zweitwohnungen für mit dem Grundgesetz unvereinbar (BVerfG, Urt. v. 18. 7. 2018 –1 BvR 1675/16,1 BvR 981/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 745/17). Er hat den zuständigen Landesgesetzgebern aufgegeben, insofern bis zum 30. 6. 2020 eine Neuregelung zu treffen. Inhaber mehrerer Wohnungen dürfen für die Möglichkeit privater Rundfunknutzung nicht mit insgesamt mehr als einem vollen Rundfunkbeitrag belastet werden.
(Quelle: PM BVerfG Nr. 59/2018 v. 18. 7. 2018)