RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2018
Aktuell
Änderung der GVO zum 1. 7. 2018
Am 1. 7. 2018 trat eine Änderung der Grundstücksverkehrsordnung (GVO) in Kraft. Ergänzt wurde § 2 Abs. 1 S. 2 GVO um einen neuen Befreiungstatbestand (Nr. 6), nach dem eine Genehmigung nicht mehr erforderlich ist, wenn im Zeitpunkt der Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Rechtserwerbs oder im Zeitpunkt der Eintragung des Rechtserwerbs kein Anmeldevermerk gemäß § 30b Abs. 1 VermG im Grundbuch eingetragen ist (BGBl 2016 I, S. 2602).
In einem Gutachten hat sich das DNotI mit den Konsequenzen der Gesetzesänderung für die notarielle Gestaltungspraxis auseinandergesetzt. Das Gutachten ist unter www.dnoti-online-plus.deunter der Nr. 164356 abrufbar.
(Quelle: DNotI Aktuelles v. 29. 6. 2018)