ZfIR 2018, 526

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 RechtsprechungVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG § 43 Abs. 2, § 63 Abs. 2 Satz 1, §§ 74a, 83 Nr. 1, § 84 Abs. 1Keine Versagung des Zuschlags trotz vorliegender Versagungsgründe bei fehlender Beeinträchtigung von Schuldner oder Zessionar ZVG§ 43 ZVG§ 63 ZVG§ 74a ZVG§ 83 ZVG§ 84 BGH, Beschl. v. 19.04.2018 – V ZB 93/17 (LG Wiesbaden)BGHBeschl.19.4.2018V ZB 93/17LG Wiesbaden

Leitsätze der Redaktion:

1. Der Zuschlagsversagungsgrund der Feststellung eines gesonderten geringsten Gebotes für jede Ausgebotsart (Einzel- und Gesamtausgebot) steht der Versagung des Zuschlags wegen fehlender Beeinträchtigung des Schuldners nicht entgegen, wenn – gestützt auf das Verhältnis des festgestellten geringsten Gebots zu dem Meistgebot – vom Gericht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit angenommen ZfIR 2018, 527wird, dass die Versteigerung zum gleichen Ergebnis geführt hätte, wenn das geringste Gebot auch für jedes Einzelausgebot festgestellt worden wäre.
2. Trotz fehlender formeller Rechtskraft des Verkehrswertbeschlusses (hier: gegenüber dem Zessionar) wegen an ihn unterbliebener Zustellung, ist der Zuschlag nicht zu versagen, wenn der Zessionar keine konkreten inhaltlichen Bedenken gegen den festgesetzten Verkehrswert erhebt, aus denen sich eine Beeinträchtigung seiner Rechte i. S. v. § 84 Abs. 1 ZVG ergeben könnte.

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