ZfIR 2017, 549

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 RechtsprechungVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG § 83 Nr. 1, §§ 84, 128Versagung des Zuschlags wegen nachträglicher Unrichtigkeit des geringsten Gebots ZVG§ 83 ZVG§ 84 ZVG§ 128 LG Verden, Beschl. v. 09.09.2016 – 6 T 110/16 (rechtskräftig)LG VerdenBeschl.9.9.20166 T 110/16rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Der Zuschlag ist zu versagen, wenn sich die Versteigerungsbedingungen nach Schluss der Versteigerung ändern. Bleibt dadurch ein Recht bestehen, das nach den zu Beginn der Versteigerung festgelegten Bedingungn erlöschen würde, sind Schuldner und Gläubiger beeinträchtigt. Heilbar ist ein Verfahresmangel durch Genehmigung; ein Zuschlag kann dann erteilt werden.

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