ZfIR 2016, 547

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und Vollstreckungsrecht ZPO § 138 Abs. 4, § 411 Abs. 3, § 412; BGB § 138129. Zur Aufklärungspflicht des Tatsachengerichts bei abweichenden Gutachten zur Verkehrswertbestimmung einer Eigentumswohnung ZPO§ 138 ZPO§ 411 ZPO§ 412 BGB§ 138 BGH, Versäumnisurt. v. 22.04.2016 – V ZR 256/14 (KG)BGHVersäumnisurt.22.4.2016V ZR 256/14KG

Leitsatz des Gerichts:

Ist ein Untervermittler von dem Verkäufer einer Immobilie (stillschweigend) zum Abschluss eines Beratungsvertrags mit dem Käufer bevollmächtigt worden, kann der Verkäufer in einem Prozess den von dem Käufer behaupteten Inhalt des Beratungsgesprächs grundsätzlich nicht mit Nichtwissen bestreiten.

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