ZfIR 2016, 547

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und Vollstreckungsrecht GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 765a128. Verfassungswidrige Ablehnung des Antrags auf Anhörung eines Sachverständigen zur Beurteilung möglicher Suizidgefahr bei Zuschlagserteilung in der Zwangsversteigerung GGArt. 103 ZPO§ 765a BVerfG, Beschl. v. 24.08.2015 – 2 BvR 2915/14 (LG Kassel)BVerfGBeschl.24.8.20152 BvR 2915/14LG Kassel

Leitsätze der Redaktion:

1. Kommt das Gericht dem Antrag zur Anhörung eines Sachverständigen allein deshalb nicht nach, weil ihm dessen Gutachten nicht weiter erörterungsbedürftig erscheint, ist dies kein tauglicher Versagungsgrund, sondern begründet einen Gehörsverstoß.
2. In der Erläuterung seines Gutachtens könnte der Sachverständige zur der Frage Stellung nehmen, ob eine von ihm festgestellte Suizidgefährdung des Schuldners im Fall einer Zwangsräumung auch schon für den Fall der Zuschlagserteilung besteht.

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