ZfIR 2016, 528

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 RechtsprechungVertragsrecht BGB §§ 550, 305b, 307 Abs. 1Vorrang der Individualabrede bei Vereinbarung einer qualifizierten Schriftformklausel im Formularmietvertrag über Gewerbemietverhältnis BGB§ 550 BGB§ 305b BGB§ 307 KG, Beschl. v. 19.05.2016 – 8 U 207/15 (nicht rechtskräftig; LG Berlin)KGBeschl.19.5.20168 U 207/15nicht rechtskräftigLG Berlin

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Vorrang der Individualabrede gem. § 305b BGB greift auch gegenüber einer in einem Formularmietvertrag über ein langfristiges Gewerberaummietverhältnis enthaltenen qualifizierten Schriftformklausel, wonach auch die Änderung der Schriftformklausel der Schriftform bedarf.
2. Bei Vereinbarung einer solchen Klausel in einer Allgemeinen Geschäftsbedingung durch den Vermieter kann sich jedenfalls der Erwerber auf § 305b BGB berufen. Es ist mit § 550 BGB nicht vereinbar, wenn der Erwerber an eine mündliche Vertragsänderung und zugleich auch an die Befristung des Mietvertrags gebunden wäre.

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