ZfIR 2015, 584

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtBGB §§ 1094, 1095, 471; ZVG §§ 180 ff.130. Erlöschen eines Vorkaufrechts bei Erwerb des gesamten Grundstücks durch einen Miteigentümer im Wege der TeilungsversteigerungBGB§ 1094BGB§ 1095BGB§ 471ZVG§ 180 ff.OLG Köln, Beschl. v. 06.03.2015 – 2 Wx 387/14 (rechtskräftig; AG Siegburg)OLG KölnBeschl.6.3.20152 Wx 387/14rechtskräftigAG Siegburg

Leitsätze der Redaktion:

1. Ist an einem gemeinschaftlichen Grundstück den Miteigentümern jeweils ein Vorkaufsrecht an dem Miteigentumsanteil des anderen Teilhabers bestellt worden, kann das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt werden, wenn einer der Miteigentümer das Grundstück im Wege der Teilungsversteigerung erwirbt.
2. Das Vorkaufsrecht erlischt durch den Zuschlag, mit dem der bisherige Miteigentümer Alleineigentümer des gesamten Grundstücks geworden ist.

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