ZfIR 2015, 583

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 535123. Erfüllung des Räumungs- und Herausgabeanspruchs auch bei Zurücklassen von Sperrmüll in den Kellerräumen – Schadensersatz wegen SchlechterfüllungBGB§ 535KG, Beschl. v. 13.04.2015 – 8 U 212/14KGBeschl.13.4.20158 U 212/14

Leitsätze des Gerichts:

1. Nach beendetem Mietvertrag umfasst die Rückgabepflicht des Mieters neben der Besitzverschaffung an den Räumen zu Gunsten des Vermieters auch die Räumung der Mietsache von den eingebrachten Sachen. Das Zurücklassen von Sperrmüll in den Kellerräumen steht der Erfüllung der Rückgabepflicht nicht entgegen.

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