ZfIR 2015, 583

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 566; TKG § 45a Abs. 4122. Zur Duldung von Telekommunikationsleitungen bei Vorliegen einer vom Rechtsvorgänger abgegebenen EigentümererklärungBGB§ 566TKG§ 45aBGH, Urt. v. 08.05.2015 – V ZR 62/14 (LG Dresden)BGHUrt.8.5.2015V ZR 62/14LG Dresden

Leitsätze des Gerichts:

1. Die in § 45a Abs. 4 TKG angeordnete entsprechende Anwendung von § 566 BGB gilt auch für vor dem Inkrafttreten der Vorschrift am 24.2.2007 abgegebene Eigentümererklärungen oder vergleichbare Nutzungsverträge. Die Eigentumsübertragung muss aber nach dem Inkrafttreten der Vorschrift erfolgt sein.

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