ZfIR 2015, 573

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015RechtsprechungSteuerrechtAO § 34 Abs. 1 und 3, § 33 Abs. 1, § 69; ZVG § 156 Abs. 1 Satz 1, § 155 Abs. 1, § 153b Abs. 1, §§ 152, 150, 148 Abs. 2, § 161; InsO §§ 55, 80 Abs. 1 und 2 Satz 2; EStG § 21Entrichtung der Einkommensteuer des Vollstreckungsschuldners durch den Zwangsverwalter für Einnahmen aus der Vermietung der beschlagnahmten GrundstückeAO§ 34AO§ 33AO§ 69ZVG§ 156ZVG§ 155ZVG§ 153bZVG§ 152ZVG§ 150ZVG§ 148ZVG§ 161InsO§ 55InsO§ 80EStG§ 21BFH, Urt. v. 10.02.2015 – IX R 23/14 (FG Münster) +BFHUrt.10.2.2015IX R 23/14FG Münster

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Zwangsverwalter hat auch die Einkommensteuer des Vollstreckungsschuldners zu entrichten, soweit sie aus der Vermietung der im Zwangsverwaltungsverfahren beschlagnahmten Grundstücke herrührt (Änderung der Rechtsprechung).
2. An der Entrichtungspflicht des Zwangsverwalters ändert sich nichts, wenn während der Zwangsverwaltung das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet wird.

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