ZfIR 2014, A 5

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BMJV: Bewegung bei der Mietpreisbremse

Bei der Mietpreisbremse soll es in Bezug auf Neubauten eine weitere Ausnahme geben: Bundesjustizminister Heiko Maas stellte in Aussicht, dass beim Neubau nicht nur die Erstvermietung, sondern auch die weiteren Vermietungen von der Mietpreisbremse ausgeschlossen werden könnten. Auch scheint es ein Entgegenkommen des Ministers bei der geforderten Befristung des Gesetzes auf zunächst fünf Jahre zu geben. Nach fünf Jahren solle evaluiert werden, wo das Instrument genutzt wurde und welche Wirkungen es hatte. Derzeit sieht der Gesetzentwurf vor, dass bei Wiedervermietung von Neubauwohnungen die Mietpreisbremse greifen soll und daher die Miete auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden darf. Ausnahmen sind nach dem Referentenentwurf bisher nur bei der Erstvermietung eines Neubaus vorgesehen. Der Bundesminister will mit der weiteren Ausnahme die Investitionsbereitschaft in Neubauten erhalten. So hatte der Zentrale Immobilienausschuss (ZIA) bereits davor gewarnt, dass die Mietpreisbremse primär nicht die Mieten, sondern vor allem den dringend nötigen Neubau von Wohnungen bremsen würde.
(Quelle: IZ vom 28.7.2014 und Pressemitteilung des ZIA vom 28.7.2014)

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