ZfIR 2014, 571

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGBO § 18 Abs. 1122. Sofortige Zurückweisung des Eintragungsantrags statt Erlass einer Zwischenverfügung bei Fehlen wesentlicher UnterlagenOLG München, Beschl. v. 04.07.2014 – 34 Wx 253/14 (AG Ingolstadt)OLG MünchenBeschl.4.7.201434 Wx 253/14AG Ingolstadt

Leitsatz des Gerichts:

Fehlen für das einzutragende Recht noch wesentliche Unterlagen (hier: Bewilligung und Auflassung nach Messungsanerkennung), scheidet eine Zwischenverfügung aus; der Antrag ist sofort zurückzuweisen. Dass das Hindernis nach den Vorstellungen der Beteiligten voraussichtlich nur ein Vorübergehendes ist, es also noch zu den die Grundlage der Eintragung bildenden Erklärungen irgendwann kommen wird, ist unerheblich.

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