ZfIR 2014, 571

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB §§ 307, 310 Abs. 3 Nr. 2 und 3, § 652 Abs. 1, § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; RiLi 93/13 EWG Art. 8121. Wirksame Provisionsklausel des Maklers bei ausschließlich im Wege der Zwangsversteigerung zu erwerbender ImmobilieOLG Jena, Urt v. 04.06.2014 – 2 U 1014/13 (rechtskräftig; LG Gera)OLG JenaUrt4.6.20142 U 1014/13rechtskräftigLG Gera

Leitsätze des Gerichts:

1. Steht bei einer Immobilie der Zwangsversteigerungstermin unmittelbar bevor und existiert deshalb keine Möglichkeit mehr, mit dem Gläubiger in Verhandlungen zu treten, kann es sich bei der zwischen einem Makler und seinem Kunden geschlossenen Nachweisvereinbarung um einen Vertrag eigener Art handeln, auf den die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über die AGB-Widrigkeit einer Klausel, nach der eine Courtage auch dann zu zahlen ist, wenn die Immobilie nicht gekauft, sondern im Wege der Zwangsversteigerung erworben wird, nicht anwendbar ist (in Anlehnung an OLG Hamburg, Urt. v. 30.10.1992 – 11 U 129/92, NJW-RR 1993, 125.

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