ZfIR 2014, 567

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014RechtsprechungWohnungseigentumsrechtZPO §§ 62, 138; WEG § 43Wirksamkeit eines gegenüber nicht allen Wohnungseigentümern als notwendige Streitgenossen ergangenen Urteils/Zur Zustellung der Klageschrift an den Wohnungsverwalter bei Streitigkeit vor allgemeinem ZivilgerichtZPO§ 62ZPO§ 138WEG§ 43BGH, Urt. v. 04.04.2014 – V ZR 110/13 (OLG Frankfurt/M.)BGHUrt.4.4.2014V ZR 110/13OLG Frankfurt/M.

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein verfahrensfehlerhaft nicht alle notwendigen Streitgenossen (§ 62 ZPO) erfassendes Urteil ist auch dann nicht unwirksam, wenn es um die Klärung der Frage geht, ob Teile einer Wohnungseigentumsanlage im Gemeinschafts- oder im Sondereigentum stehen.
2. Wird eine Akte beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht, wird dadurch nicht ohne weiteres der gesamte Akteninhalt zum Bestandteil des Parteivorbringens.

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