RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Aktuell
Ab 1.12.2013 gilt niedrigerer Grenzwert für Blei in Trinkwasser
Ab dem 1.12.2013 gelten strengere Vorgaben für den zulässigen Bleigehalt in Trinkwasser. Hauseigentümer sollten daher rechtzeitig alte Trinkwasserleitungen aus Blei austauschen lassen, rät der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Bleirohre können noch in Häusern installiert sein, die vor 1973 in Nord- und Ostdeutschland gebaut wurden. In Süddeutschland wurden Bleirohre zum Transport von Trinkwasser aus gesundheitlichen Gründen bereits 1878 verboten.
Laut Trinkwasserverordnung liegt ab kommenden Dezember der Grenzwert für Blei bei 0,01 Milligramm pro Liter. Dieser Grenzwert muss an den Stellen eingehalten werden, an denen Trinkwasser entnommen werden kann. Wird der Grenzwert nicht eingehalten, darf das Wasser nicht mehr getrunken werden. Vermieter, die ihren Mieter vorsätzlich oder fahrlässig bleiverseuchtes Trinkwasser zur Verfügung stellen, begehen eine Straftat.
(Quelle: Pressemitteilung Haus & Grund vom 17.7.2013)