ZfIR 2013, A 4

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Gesetzgebung: 2. Kostenrechtmodernisierungsgesetz verkündet.

Am 1.8.2013 ist das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Mit dem neuen Gesetz, das am 29.7.2013 im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2586) verkündet wurde, werden die derzeit geltenden Kostenregelungen für die freiwillige Gerichtsbarkeit und für die Notare modernisiert. Die Gerichtsgebühren auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und die Notargebühren werden an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Die neuen Regelungen erhöhen die Transparenz für die Bürger und gestalten die Gebühren der Notarinnen und Notare leistungsgerechter aus. Das 2. Kostenrechtmodernisierungsgesetz beinhaltet hierzu das neue Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG) welches die bisher geltende KostO ablöst. Insbesondere werden einzelne Festgebühren im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit Augenmaß erhöht. Auch sehen die Neuregelungen eine Erhöhung der Gerichtsgebühren vor, um den Kostendeckungsgrad in der Justiz zu verbessern. Die angemessene Ausstattung der Justizhaushalte gewährleistet auch in Zukunft den hohen Standard der Rechtsprechung in Deutschland.
(Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 29.7.2013)P
Anm. d. Redaktion: Lesen Sie zum GNotKG den Beitrag von Ulf Thamer „Das neue GNotKG – Hinweise für die Grundbuchpraxis“ in der nächsten ZfIR.

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