Am 20.6.2013 wurde eine weitere Novelle des BauGB im Bundesgesetzblatt (BGBl I 1548) verkündet. Sie setzt sich aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf des Bundestages vom 14.11.2012 (Drucks. 17/11468) mit den Änderungsmaßgaben der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 24.4.2013 (Drucks. 17/13272) zusammen. Nach dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vom 26.10.2009 sollen Klimaschutz und die Innenentwicklung im Bauplanungsrecht gestärkt werden. Zur Beschleunigung der Energiewende wurde der energie- und klimapolitische Teil der Bauplanungsrechtsnovelle vorgezogen und ist bereits am 30.7.2011 als Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.7.2011 (BGBl I S. 1509) in Kraft getreten. Mit der aktuellen Novelle soll in einem zweiten Schritt die Innenentwicklung gestärkt und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) angepasst werden, die zuletzt im Jahr 1990 umfassend novelliert wurde. Erforderlich sind neue Regelungen im Baugesetzbuch (BauGB) und in der BauNVO. Um eine widerspruchsfreie Rechtsetzung sicherzustellen, werden die Änderungen des BauGB und der BauNVO in einem Artikelgesetz zusammengefasst.
Lesen Sie zu der Gesetzesnovelle in diesem Heft den Beitrag von Professor Dr. Michael Krautzberger: Auswirkungen der BauGB-Novelle 2013 auf den Grundstücksverkehr, auf Seite 533.